RS OGH 1992/5/5 5Ob43/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1992
beobachten
merken

Norm

WGG 1979 §18

Rechtssatz

Eine Verletzung der zwingenden Vorschrift des § 18 WGG, wonach gemeinnützige Bauvereinigungen ihren Kunden nur aktuelle Preisbemessungsgrundlagen bekanntgeben dürfen, um eine Irreführung der Wohnungseigentumswerber über die tatsächlich aufzubringenden Kosten zu vermeiden, kann nur zur Vertragsanfechtung und zu Schadenersatzansprüche führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083522

Dokumentnummer

JJR_19920505_OGH0002_0050OB00043_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten