RS OGH 1992/5/7 7Ob547/92, 2Ob189/20p

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Veröffentlicht am 07.05.1992
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Norm

ABGB §693

Rechtssatz

Ist der ergänzungsberechtigte Noterbe zugleich auch Erbe, so kann er die Pflichtteilsergänzung unmittelbar von den Legataren verlangen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 547/92
    Entscheidungstext OGH 07.05.1992 7 Ob 547/92
    Veröff: SZ 65/73 = EvBl 1992/184 S 793
  • 2 Ob 189/20p
    Entscheidungstext OGH 25.03.2021 2 Ob 189/20p
    Vgl; Beisatz: Hier: Direkte Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSv § 783 ABGB idF vor ErbRÄG 2015 gegen den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, ist bereits vor Einantwortung möglich. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012661

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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