Norm
GmbHG §24Rechtssatz
Der abberufene Geschäftsführer unterliegt - auch wenn er weiterhin Gesellschafter ist - keinem gesetzlichen Wettbewerbsverbot.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060115Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2019