Norm
StGB §212 Abs1Rechtssatz
Ein Polizeibeamter, der unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber einer seiner Aufsicht unterstehenden und seiner amtlichen Obhut anvertrauten minderjährigen Person diese zur Unzucht mißbraucht, verwirklicht - den die Minderjährigkeit des Tatopfers einschließenden Tätervorsatz vorausgesetzt - (echt) idealkonkurrierend das Vergehen des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 und Abs 2 Z 2 StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095275Dokumentnummer
JJR_19920514_OGH0002_0120OS00020_9200000_001