RS OGH 1992/5/14 15Os50/92

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Veröffentlicht am 14.05.1992
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Norm

StGB §10

Rechtssatz

Das drohende Versiegen einer verläßlichen Informationsquelle für die polizeiliche Ermittlungstätigkeit ist kein notstandsfähiges Rechtsgut; als solches kommt nämlich nur ein Individualrechtsgut in Frage, nicht aber ein (überpersönliches) Rechtsgut des Staates.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 50/92
    Entscheidungstext OGH 14.05.1992 15 Os 50/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0089410

Dokumentnummer

JJR_19920514_OGH0002_0150OS00050_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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