Norm
StGB §10Rechtssatz
Das drohende Versiegen einer verläßlichen Informationsquelle für die polizeiliche Ermittlungstätigkeit ist kein notstandsfähiges Rechtsgut; als solches kommt nämlich nur ein Individualrechtsgut in Frage, nicht aber ein (überpersönliches) Rechtsgut des Staates.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0089410Dokumentnummer
JJR_19920514_OGH0002_0150OS00050_9200000_002