Norm
StGB §15 Abs3 DRechtssatz
Der im § 15 Abs 3 geregelte "absolut untaugliche" Versuch ist seinem Wesen nach ein gesetzlich umschriebener Ausnahmefall, bei dem - in Durchbrechung des in § 15 Abs 1 (und Abs 2) StGB zugrundegelegten Prinzips - der Versuch nicht strafbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0090240Dokumentnummer
JJR_19920515_OGH0002_0150OS00131_9100000_001