RS OGH 1992/5/15 15Os131/91

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Veröffentlicht am 15.05.1992
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Norm

StGB §15 Abs3 D

Rechtssatz

Der im § 15 Abs 3 geregelte "absolut untaugliche" Versuch ist seinem Wesen nach ein gesetzlich umschriebener Ausnahmefall, bei dem - in Durchbrechung des in § 15 Abs 1 (und Abs 2) StGB zugrundegelegten Prinzips - der Versuch nicht strafbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0090240

Dokumentnummer

JJR_19920515_OGH0002_0150OS00131_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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