RS OGH 1992/5/20 1Ob563/92, 1Ob168/17p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
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Norm

ABGB §1061

Rechtssatz

Auch unselbständige Nebenleistungspflichten können selbständig eingeklagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020061

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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