Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Voraussetzung für die Annahme einer sittenwidrigen deliktischen Schädigung ist nicht nur der Nachweis aller für eine Sittenwidrigkeit sprechenden Umstände, sondern auch die Beurteilung, dass die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist, wobei allerdings bedingter Vorsatz ausreicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0016756Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2019