Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Bloße Vermögensinteressen werden auch dann geschützt, wenn ihre Beeinträchtigung durch deliktisches sittenwidriges Verhalten herbeigeführt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0016754Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.08.2019