RS OGH 1992/5/20 1Ob20/92

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Norm

GebAG 1975 §34 Abs2

Rechtssatz

§ 34 Abs2 GebAG 1975 sieht keineswegs vor, daß unter gewissen Voraussetzungen die Gebühr in der vollen Höhe der sonst üblichen Einkünfte des Sachverständigen zu bestimmen ist, sondern nur daß die Bestimmung in dieser Höhe zulässig sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059226

Dokumentnummer

JJR_19920520_OGH0002_0010OB00020_9200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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