Norm
MSchG §3Rechtssatz
Markeninhaber kann jede natürliche oder juristische Person, nicht jedoch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein; wohl aber können die Gesellschafter als Einzelpersonen Markeninhaber sein, wenn die - zusammen mit den anderen - einen Geschäftsbetrieb haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066848Dokumentnummer
JJR_19920526_OGH0002_0040OB00052_9200000_001