Norm
ASVG §361 Abs3Rechtssatz
Die Grundlage für die Ausstellung des Krankenscheins durch den Dienstgeber bildet das zwischen dem Versicherungsträger und dem Versicherten bestehende Versicherungsverhältnis und nicht das zwischen dem Dienstgeber und dem Versicherten bestehende Arbeitsverhältnis.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085488Dokumentnummer
JJR_19920526_OGH0002_010OBS00071_9200000_006