RS OGH 1992/5/26 10ObS71/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1992
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Norm

ASVG §361 Abs3

Rechtssatz

Die Grundlage für die Ausstellung des Krankenscheins durch den Dienstgeber bildet das zwischen dem Versicherungsträger und dem Versicherten bestehende Versicherungsverhältnis und nicht das zwischen dem Dienstgeber und dem Versicherten bestehende Arbeitsverhältnis.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085488

Dokumentnummer

JJR_19920526_OGH0002_010OBS00071_9200000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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