RS OGH 1992/5/26 10ObS112/92, 10ObS11/94

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Veröffentlicht am 26.05.1992
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Norm

ASVG §203

Rechtssatz

Der OGH hat wiederholt dargelegt, daß die Unkenntnis der deutschen Sprache kein Verweisungshindernis bei Beurteilung des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit ist (zuletzt 10 Ob S 46/92 mit ausführlicher Begründung). Dieser Grundsatz muß auch im Unfallversicherungsrecht gelten, weil auch hier das - nicht unfallbedingte oder berufskrankheitsbedingte - Fehlen der Sprachfertigkeit nicht zu den versicherten Risken gehört.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084237

Dokumentnummer

JJR_19920526_OGH0002_010OBS00112_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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