Norm
ASVG §203Rechtssatz
Der OGH hat wiederholt dargelegt, daß die Unkenntnis der deutschen Sprache kein Verweisungshindernis bei Beurteilung des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit ist (zuletzt 10 Ob S 46/92 mit ausführlicher Begründung). Dieser Grundsatz muß auch im Unfallversicherungsrecht gelten, weil auch hier das - nicht unfallbedingte oder berufskrankheitsbedingte - Fehlen der Sprachfertigkeit nicht zu den versicherten Risken gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084237Dokumentnummer
JJR_19920526_OGH0002_010OBS00112_9200000_001