Norm
ASVG §361 Abs3Rechtssatz
Bei der Verpflichtung des Dienstgebers zur Ausstellung von Krankenscheinen für die bei ihm beschäftigten Versicherten und für Angehörige dieser Versicherten handelt es sich nicht um eine Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis, weshalb sie mit der Pflicht zur Bezahlung des Entgelts nicht verglichen werden kann. Der Dienstgeber handelt vielmehr als Vertreter des Krankenversicherungsträgers, der dem Versicherten die ärztliche Hilfe zu gewähren und die für die Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe gemäß § 135 Abs 3 ASVG erforderliche Urkunde zur Verfügung zu stellen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085493Dokumentnummer
JJR_19920526_OGH0002_010OBS00071_9200000_007