RS OGH 1992/5/26 10ObS71/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1992
beobachten
merken

Norm

ASVG §361 Abs3

Rechtssatz

Bei der Verpflichtung des Dienstgebers zur Ausstellung von Krankenscheinen für die bei ihm beschäftigten Versicherten und für Angehörige dieser Versicherten handelt es sich nicht um eine Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis, weshalb sie mit der Pflicht zur Bezahlung des Entgelts nicht verglichen werden kann. Der Dienstgeber handelt vielmehr als Vertreter des Krankenversicherungsträgers, der dem Versicherten die ärztliche Hilfe zu gewähren und die für die Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe gemäß § 135 Abs 3 ASVG erforderliche Urkunde zur Verfügung zu stellen hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085493

Dokumentnummer

JJR_19920526_OGH0002_010OBS00071_9200000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten