Norm
ABGB §1090 IIfRechtssatz
Bei Mietwagenkosten handelt es sich um eine typische Folge der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges, die im allgemeinen dessen Eigentümer trifft. Hat sie aber im Fall eines Leasingvertrages der Leasingnehmer zu tragen, so liegt ein Fall der Schadensverlagerung vor, weshalb der Schädiger dem Leasingnehmer die Mietwagenkosten zu ersetzen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto PKW KFZEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020815Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.03.2021