RS OGH 1992/5/28 4Ob74/91, 4Ob56/93, 3Ob2169/96h

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Veröffentlicht am 28.05.1992
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Norm

MedienG §26

Rechtssatz

Fehlt eine aufklärender Zusatz über die Entgeltlichkeit in Form einer der drei in § 26 MedG aufgezählten Ausdrücke hängt die Entscheidung nur davon ab, ob durch die Gestaltung oder Anordnung des Textes Zweifel über dessen Entgeltlichkeit ausgeschlossen werden können. Maßstab für diese Beurteilung ist das angesprochene Publikum, an dessen Aufmerksamkeit, Erfahrung und Sachkunde ein Durchschnittsmaßstab anzulegen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0067646

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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