Norm
MedienG §26Rechtssatz
Fehlt eine aufklärender Zusatz über die Entgeltlichkeit in Form einer der drei in § 26 MedG aufgezählten Ausdrücke hängt die Entscheidung nur davon ab, ob durch die Gestaltung oder Anordnung des Textes Zweifel über dessen Entgeltlichkeit ausgeschlossen werden können. Maßstab für diese Beurteilung ist das angesprochene Publikum, an dessen Aufmerksamkeit, Erfahrung und Sachkunde ein Durchschnittsmaßstab anzulegen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0067646Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016