RS OGH 1992/6/5 11Ns8/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1992
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Norm

RDG §115 Abs2
StPO §72

Rechtssatz

Die - mit den Bestimmungen der §§ 60, 63 Abs 1 OGHGeo im Einklang stehende - Kenntnisnahme von dem Entscheidungsentwurf des Berichterstatters läßt keinen wie immer gearteten Rückschluß auf eine fehlende Bereitschaft der Mitglieder des Disziplinarsenates zur uneingeschränkten Berücksichtigung und Beachtung der Verhandlungsergebnisse zu.

Entscheidungstexte

  • 11 Ns 8/92
    Entscheidungstext OGH 05.06.1992 11 Ns 8/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0072616

Dokumentnummer

JJR_19920605_OGH0002_0110NS00008_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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