Norm
RDG §115 Abs2Rechtssatz
Die - mit den Bestimmungen der §§ 60, 63 Abs 1 OGHGeo im Einklang stehende - Kenntnisnahme von dem Entscheidungsentwurf des Berichterstatters läßt keinen wie immer gearteten Rückschluß auf eine fehlende Bereitschaft der Mitglieder des Disziplinarsenates zur uneingeschränkten Berücksichtigung und Beachtung der Verhandlungsergebnisse zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0072616Dokumentnummer
JJR_19920605_OGH0002_0110NS00008_9200000_001