RS OGH 1992/6/9 1Ob572/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1992
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Norm

KO §43 Abs2
ZPO §235 Abs1 F
ZPO §235 Abs2 F
ZPO §235 Abs3 F

Rechtssatz

Die Prüfung der Zulässigkeit einer Klagsänderung ist auf die im § 235 Abs 3 ZPO genannten Kriterien zu beschränken; dazu gehört nicht auch die Beachtung der Klagefrist des § 43 Abs 2 KO. Die Wahrung dieser Frist ist bei der Sachentscheidung zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0039628

Dokumentnummer

JJR_19920609_OGH0002_0010OB00572_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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