Norm
JN §42 Abs1 AdRechtssatz
Maßgebend für die Beurteilung der Immunität internationaler Organisationen ist der Inhalt des zwischen ihren und der Republik Österreich geschlossenen Abkommens. Im allgemeinen ist die Immunität internationaler Organisationen im Gegensatz zur Immunität von Staaten grundsätzlich als absolut anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046275Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2022