RS OGH 1992/6/16 10ObS151/92

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Norm

ASVG §97 Abs2
ASVG §105a

Rechtssatz

Mit der durch die 39.ASVGNov BGBl 1983/590 erfolgten Änderung des § 97 Abs 2 ASVG ist die bis drei Monate rückwirkende Erhöhung der Pension infolge Zuerkennung des Hilflosenzuschusses weggefallen. Der Hilflosenzuschuß wird, wie auch andere Leistungen aus der Sozialversicherung, erst ab Antragstag gewährt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083798

Dokumentnummer

JJR_19920616_OGH0002_010OBS00151_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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