Norm
ASVG §97 Abs2Rechtssatz
Mit der durch die 39.ASVGNov BGBl 1983/590 erfolgten Änderung des § 97 Abs 2 ASVG ist die bis drei Monate rückwirkende Erhöhung der Pension infolge Zuerkennung des Hilflosenzuschusses weggefallen. Der Hilflosenzuschuß wird, wie auch andere Leistungen aus der Sozialversicherung, erst ab Antragstag gewährt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083798Dokumentnummer
JJR_19920616_OGH0002_010OBS00151_9200000_001