Norm
GBG §29Rechtssatz
Die Bedeutung der ins umgestellte Grundbuch eingetragenen Tagebuchzahlen erschöpft sich darin, dass aus ihnen in der Regel - freilich mit den Folgewirkungen des Vertrauensschutzes für Dritte - die rangmäßige Reihung der Grundbuchseintragungen entnommen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060527Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2021