Norm
ABGB §364c B1Rechtssatz
Die Ausnahme des § 364 c ABGB von der prinzipiellen Verfügungsfreiheit des Liegenschaftseigentümers wurde geschaffen, um die Erhaltung des Familienbesitzes zu ermöglichen, was gerade nicht der Zweckbestimmung eines zwischen Ehegatten vereinbarten Veräußerungs- und Belastungsverbotes anläßlich der Ehescheidung entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010722Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.01.2022