RS OGH 1992/6/16 4Ob65/92

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Norm

BDG §183

Rechtssatz

Mit § 183 BDG sollte "angesichts der bisherigen Probleme, die insbesondere für Universitätsassistenten bei der Veröffentlichung eigener wissenschaftlicher ... Arbeiten aufgetreten sind, ... nunmehr klargestellt werden", daß der Universitätsassistent grundsätzlich seine eigenen Arbeiten ohne Zustimmung seiner Vorgesetzten veröffentlichen darf. Daraus kann aber nicht der Schluß gezogen werden, daß nach der Meinung des Gesetzgebers vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung mit 01.10.1988 die Verwertungsrechte an wissenschaftlichen Arbeiten der Assistenten dem Träger der Universität zugestanden wären.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 65/92
    Entscheidungstext OGH 16.06.1992 4 Ob 65/92
    Veröff: SZ 65/89 = MR 1992,244 = ÖBl 1992,281

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0052644

Dokumentnummer

JJR_19920616_OGH0002_0040OB00065_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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