Norm
ASVG §105aRechtssatz
Die Begriffe "Zubereitung einfacher Speisen" und "kleine Verrichtungen wie oberflächliches Aufräumen, Betten richten und dergleichen" und die vom Internisten gebrauchten Begriffe "notdürftige Reinigung der Wohnung" und "gelegentlicher" Bedarf nach einer Begleitperson beim Stiegensteigen, Betreten der Straße und Einkäufen sind zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage, ob die Klägerin hilflos im Sinn des § 105 a Abs 1 ASVG ist, zu unbestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084043Dokumentnummer
JJR_19920616_OGH0002_010OBS00142_9200000_001