Rechtssatz
Antrag an den VfGH,
1) die Wortfolge "nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres, die Versicherte" als verfassungswidrig aufzuheben oder
2) auszusprechen, daß in der angeführten Bestimmung diese Wortfolge in der Zeit vom 01.04. bis 30.11.1991 verfassungswidrig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0053775Dokumentnummer
JJR_19920616_OGH0002_010OBS00095_6200000_001