Norm
AZG §1 Abs2 Z8Rechtssatz
Diese Gesetzesbestimmung zieht den Kreis der leitenden Angestellten im Vergleich zum AKG und ArbVG weiter. Auch bezüglich eines von der Geltung des AZG ausgenommenen leitenden Angestellten kann mit KollV oder Einzelarbeitsvertrag eine Verpflichtung zur Vergütung von Überstunden begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051261Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012