Norm
AHG §1 CaRechtssatz
Zwangsläufig zu Verzögerungen führende Arbeitsüberlastung eines zur Entscheidung berufenen Organes, die den vorgesetzten Stellen bekannt war oder bekannt sein musste, entschuldigt grundsätzlich Verzögerungen der zur Entscheidung berufenen Stelle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0049781Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009