Norm
ZPO §502 Abs1 HI2Rechtssatz
Der Umstand alleine, dass die zu lösenden Fragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten, bewirkt nicht ihre Erheblichkeit im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0042816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.08.2022