Norm
FBG §14 Abs3Rechtssatz
Dem Revisionsverband ist keine allgemeine, sondern nur eine zweckbeschränkte Antragsbefugnis und Rechtsmittelbefugnis eingeräumt; gegen die Ablehnung des Antrages der eingetragenen Genossenschaft auf Eintragung in das Firmenbuch steht dem Verband nur insoweit ein Rekursrecht zu, als ohne die unterbleibende Eintragung eine andere unvollständig und damit unrichtig erschiene oder als die unterbleibende Eintragung gesetzlich geboten wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059144Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021