Norm
ABGB §950Rechtssatz
Die Aufzählung des § 1487 ABGB ist taxativ und einschränkend auszulegen. Der Anspruch auf Schenkungsanfechtung nach § 950 ABGB unterliegt mangels einer Sonderjährungsvorschrift der allgemeinen Verjährungsfrist von dreißig Jahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0033210Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2016