- 4 Ob 1024/92
Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 1024/92
- 4 Ob 54/92
- 9 ObA 14/93
- 6 Ob 546/93
- 10 ObS 273/94
nur: Der nachträgliche Wegfall des Rechtsschutzinteresses in der Hauptsache führt also zwar zur Zurückweisung des Rechtsmittels, ist aber bei der Entscheidung über die Rechtsmittelkosten nicht zu berücksichtigen. (T1)
- 3 Ob 2362/96s
Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2362/96s
Auch; nur: Der nachträgliche Wegfall des Rechtsschutzinteresses in der Hauptsache führt also zwar zur Zurückweisung des Rechtsmittels, ist aber bei der Entscheidung über die Rechtsmittelkosten nicht zu berücksichtigen; die Kostenentscheidung ist vielmehr so zu treffen, wie wenn das Rechtsschutzinteresse nicht weggefallen wäre. Kostenaussprüche der Vorinstanzen werden somit - ebenso wie deren Entscheidungen in der Hauptsache - nicht berührt, wenn ein Rechtsmittel wegen nachträglichen Wegfalles des Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen wird. (T2)
- 6 Ob 22/97x
nur T1
- 2 Ob 542/95
nur T2
- 8 ObA 401/97x
nur:
§ 50 Abs 2 ZPO ist schon seinem Wortlaut nach, aber auch nach dem mit seiner Einfügung vom Justizausschuss des Nationalrates verfolgten Zweck auf den Zuspruch der Rechtsmittelkosten beschränkt, wenn ein ursprünglich berechtigtes Rechtsmittel nachträglich mangels Beschwer unzulässig geworden ist. Der nachträgliche Wegfall des Rechtsschutzinteresses in der Hauptsache führt also zwar zur Zurückweisung des Rechtsmittels, ist aber bei der Entscheidung über die Rechtsmittelkosten nicht zu berücksichtigen; die Kostenentscheidung ist vielmehr so zu treffen, wie wenn das Rechtsschutzinteresse nicht weggefallen wäre. (T3)
- 4 Ob 152/99b
Auch; nur: Der nachträgliche Wegfall des Rechtsschutzinteresses in der Hauptsache führt also zwar zur Zurückweisung des Rechtsmittels, ist aber bei der Entscheidung über die Rechtsmittelkosten nicht zu berücksichtigen; die Kostenentscheidung ist vielmehr so zu treffen, wie wenn das Rechtsschutzinteresse nicht weggefallen wäre. (T4)
- 6 Ob 302/00f
Auch; nur: Die Kostenentscheidung ist so zu treffen, wie wenn das Rechtsschutzinteresse nicht weggefallen wäre. Kostenaussprüche der Vorinstanzen werden nicht berührt, wenn ein Rechtsmittel wegen nachträglichen Wegfalles des Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen wird. (T5)
Beisatz: Auch für die Kosten eines Zwischenstreites über den Beitritt als Nebenintervenient gilt, dass der Erfolg des Rechtsmittels hypothetisch nachzuvollziehen ist. (T6)
- 3 Ob 78/02w
Vgl auch; nur T4; Beisatz: Die Prüfung des hypothetischen Rechtsmittelerfolges hat nicht streng zu erfolgen, vielmehr ist bei unverhältnismäßigem Verfahrensaufwand zur Klärung von Tatsachen über den Kostenersatz nach freier Überzeugung zu entscheiden. Demnach kann auch eine Kostenteilung im Verhältnis der Erfolgschancen vorgenommen werden. (T7)
- 8 Ob 90/04z
nur T1
- 3 Ob 156/06x
Auch; nur T4; Beis ähnlich wie T6; Beis wie T7
- 3 Ob 184/06i
Auch; Beisatz: Hier: Wegfall der Beschwer der Aufschiebungswerberin durch Vollzug und Beendigung der Räumungsexekution. (T8)
- 6 Ob 36/08z
Vgl; nur T1; nur T4; Beisatz: Die Prüfung des hypothetischen Rechtsmittelerfolgs hat nicht streng zu erfolgen. (T9)
- 3 Ob 157/10z
Auch
- 3 Ob 27/14p
Entscheidungstext OGH 18.09.2014 3 Ob 27/14p
Auch
- 3 Ob 155/15p
Entscheidungstext OGH 19.08.2015 3 Ob 155/15p
Auch
- 4 Ob 59/16d
Entscheidungstext OGH 26.09.2016 4 Ob 59/16d
Auch
- 3 Ob 87/16i
Entscheidungstext OGH 24.08.2016 3 Ob 87/16i
Auch
- 3 Ob 239/16t
Entscheidungstext OGH 22.02.2017 3 Ob 239/16t
Auch; Beis wie T7
- 3 Ob 235/16d
Entscheidungstext OGH 22.02.2017 3 Ob 235/16d
Auch; Beis wie T7
- 10 ObS 102/17y
Auch; Beis wie T7 nur: Diese Prüfung hat nicht streng zu erfolgen. (T10)
- 9 Ob 57/18z
Entscheidungstext OGH 27.09.2018 9 Ob 57/18z
- 1 Ob 141/19w
Entscheidungstext OGH 29.08.2019 1 Ob 141/19w
Vgl; Beis wie T7; Beisatz: Bei nachträglichem Wegfall der Beschwer ist der Erfolg des Rechtsmittels hypothetisch - aber ohne strenge Prüfung - nachzuvollziehen, um die Kostenentscheidung treffen zu können. (T11)
Beisatz: Hier: Ablehnungsverfahren. (T12)
- 4 Ob 104/20b
Entscheidungstext OGH 26.11.2020 4 Ob 104/20b
Vgl
- 3 Ob 101/21f
Beis nur wie T4; Beis wie T10