RS OGH 1992/7/7 4Ob536/92, 10Ob84/97v, 7Ob95/99t, 2Ob307/98f, 2Ob274/01k, 3Ob129/01v, 6Ob104/07y, 2O

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Veröffentlicht am 07.07.1992
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Norm

HGB §366 Abs1

Rechtssatz

Die Redlichkeit des Erwerbers ist im Zweifel zu vermuten. Dass der Erwerber nicht im guten Glauben gehandelt hat, müsste der die Herausgabe der Sache begehrende Kläger beweisen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0062464

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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