Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Bei kombinierten Bestandverträgen ist die Hauptsache in wirtschaftlicher Hinsicht - nach der Verkehrsauffassung - maßgebend; dieselben Parteien können aber auch je einen Pachtvertrag und einen Mietvertrag abschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020299Dokumentnummer
JJR_19920707_OGH0002_0040OB00535_9200000_001