Norm
EO §7 EcRechtssatz
Ist Gegenstand der Entscheidungen der Vorinstanzen die Frage, ob das Erstgericht die erteilte Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigung auch in Ansehung eines Feststellungsbegehrens aufzuheben und insoweit die Fortsetzung des Verfahrens anzuordnen hatte, ist dieser Beschluß anfechtbar. Eine Anfechtbarkeit der Entscheidung nach Maßgabe des § 7 Abs 3 EO, kommt allerdings nur insoweit in Betracht, als auch Feststellungsurteile in bezug auf die darin enthaltene Kostenentscheidung vollstreckbar sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0001595Dokumentnummer
JJR_19920708_OGH0002_009OBA00164_9200000_001