RS OGH 1992/7/8 9ObA164/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1992
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Norm

EO §7 Ec

Rechtssatz

Ist Gegenstand der Entscheidungen der Vorinstanzen die Frage, ob das Erstgericht die erteilte Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigung auch in Ansehung eines Feststellungsbegehrens aufzuheben und insoweit die Fortsetzung des Verfahrens anzuordnen hatte, ist dieser Beschluß anfechtbar. Eine Anfechtbarkeit der Entscheidung nach Maßgabe des § 7 Abs 3 EO, kommt allerdings nur insoweit in Betracht, als auch Feststellungsurteile in bezug auf die darin enthaltene Kostenentscheidung vollstreckbar sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0001595

Dokumentnummer

JJR_19920708_OGH0002_009OBA00164_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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