Norm
ArbVG §120 Abs3Rechtssatz
Die Betriebsratsmitglieder genießen den besonderen Kündigungsschutz des § 120 Abs 3 ArbVG nicht um ihrer selbst Willen, sondern ganz überwiegend zur Sicherstellung der ihnen vom Gesetzgeber im Interesse des Betriebsrates und dessen Belegschaft übertragenen Aufgaben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0053037Dokumentnummer
JJR_19920708_OGH0002_009OBA00117_9200000_006