RS OGH 1992/7/8 9ObA164/92

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Veröffentlicht am 08.07.1992
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Norm

EO §7 Ec

Rechtssatz

Die Parteien können sich gegen die mit der Aufhebung der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigung in untrennbarem Zusammenhang stehende Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens, die stets durch einen ausdrücklichen Gerichtsbeschluß zu erfolgen hat, mit Rekurs zur Wehr setzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0001597

Dokumentnummer

JJR_19920708_OGH0002_009OBA00164_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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