Norm
EO §7 EcRechtssatz
Die Parteien können sich gegen die mit der Aufhebung der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigung in untrennbarem Zusammenhang stehende Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens, die stets durch einen ausdrücklichen Gerichtsbeschluß zu erfolgen hat, mit Rekurs zur Wehr setzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0001597Dokumentnummer
JJR_19920708_OGH0002_009OBA00164_9200000_002