RS OGH 1992/7/8 3Ob526/92

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Veröffentlicht am 08.07.1992
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Norm

ZPO §14 Bd

Rechtssatz

Es besteht keine einheitliche Streitpartei zwischen dem Vermächtnisbeklagten und dem Geschenknehmer der Liegenschaft, der im Grundbuch als Eigentümer einverleibt ist, wenn der Vermächtnisnehmer die Verlassenschaft auf Übergabe der Liegenschaft und Abgabe der zur Einverleibung seines Eigentumsrechtes erforderlichen Erklärungen klagt. Daher keine Rechtskraftwirkung gegenüber dem Geschenknehmer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0035544

Dokumentnummer

JJR_19920708_OGH0002_0030OB00526_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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