Norm
ZPO §14 BdRechtssatz
Es besteht keine einheitliche Streitpartei zwischen dem Vermächtnisbeklagten und dem Geschenknehmer der Liegenschaft, der im Grundbuch als Eigentümer einverleibt ist, wenn der Vermächtnisnehmer die Verlassenschaft auf Übergabe der Liegenschaft und Abgabe der zur Einverleibung seines Eigentumsrechtes erforderlichen Erklärungen klagt. Daher keine Rechtskraftwirkung gegenüber dem Geschenknehmer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0035544Dokumentnummer
JJR_19920708_OGH0002_0030OB00526_9200000_002