Norm
ABGB §861Rechtssatz
Der Vertrauensschutz erstreckt sich im Arbeitsrecht auch auf Wissenserklärungen über die Rechtsfolgen, wenn diese Erklärungen dem Erklärenden in besonderer Weise zuzurechnen sind und der Erklärungsempfänger gutgläubig war und im Vertrauen auf die Erklärung disponiert hat. Das "Minus" der Wissenserklärung gegenüber der Willenserklärung wird durch die besondere Intensität der übrigen vertrauensbegründenden Kriterien ausgeglichen. Hiebei fällt besonders ins Gewicht, daß es sich um Willenserklärungen handelt, mit denen gesetzlich vorgesehenen Mitteilungspflichten entsprochen wird, die ein reibungsloses Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Belegschaft sicherstellen sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0014012Dokumentnummer
JJR_19920708_OGH0002_009OBA00117_9200000_001