Norm
ABGB §176 BRechtssatz
Der Obsorge durch leibliche Elternteile ist der Vorzug auch vor der Betreuung durch Pflegeeltern zu geben, solange beim Elternteil keine Gefährdung des Kindes - verschuldet oder unverschuldet - zu besorgen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048690Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018