RS OGH 1992/7/8 3Ob1520/92, 1Ob623/95, 5Ob119/98g, 7Ob165/01t, 7Ob27/18y

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Veröffentlicht am 08.07.1992
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Norm

ABGB §176 B
ABGB §176a

Rechtssatz

Der Obsorge durch leibliche Elternteile ist der Vorzug auch vor der Betreuung durch Pflegeeltern zu geben, solange beim Elternteil keine Gefährdung des Kindes - verschuldet oder unverschuldet - zu besorgen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048690

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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