RS OGH 1992/7/9 8Ob630/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1992
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Norm

UStG 1972 §6 Z8 lita

Rechtssatz

Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweipersonalen Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegen Gewährung einer Abfindung in Geld fällt keine Umsatzsteuerpflicht an. Dies gilt auch für das Anwachsen der vormaligen Gesellschaftsforderungen (hier: Mitmietrechte).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076198

Dokumentnummer

JJR_19920709_OGH0002_0080OB00630_9100000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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