Norm
AHVB Art1.1Rechtssatz
Anders als bei der AVBV wird in den Bedingungen über die allgemeine Privathaftpflichtversicherung (AHVB) als Versicherungsfall nicht der Verstoß, sondern das Schadensereignis definiert. Der Unterschied besteht darin, dass Verstoß das Kausalereignis, also das haftungsrelevante Verhalten des Versicherungsnehmers, das den Schaden verursacht hat, ist, Schadensereignis dagegen der "äußere Vorgang", der die Schädigung des Dritten und damit die Haftpflicht des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt. Schadensereignis ist also das Folgeereignis, das mit dem Eintritt des realen Verletzungszustandes gleichgesetzt wird (vgl Prölß-Martin VVG 24.Auflage, 623).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0081307Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022