Norm
ABGB §1175 A. ABGB §1183Rechtssatz
Für die Bewertung der Mietrechte an Rechtsanwaltskanzleien ist regelmäßig und ausschließlich der persönliche Ruf und die Integrität ihrer Betreiber ausschlaggebend; die Standortlage ist zumindest für den Bereich des ersten Wiener Gemeindebezirkes nahezu völlig bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0022062Dokumentnummer
JJR_19920709_OGH0002_0080OB00630_9100000_002