Norm
ABGB §1320 B1Rechtssatz
Wegen ihres bisherigen Verhaltens als gutmütig angesehene Hunde dürfen zwar grundsätzlich in Haus und Hof frei und ohne Maulkorb herumlaufen. In der Nähe von Kleinkindern ist aber auch bei solchen Hunden besondere Vorsicht geboten. Die gebotene Sorgfalt des Halters ist daher immer schon dann verletzt, wenn er es zulässt, dass ein Kleinkind mit dem Hund unbeaufsichtigt spielt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0030116Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2013