RS OGH 1992/7/14 5Ob1042/92, 7Ob189/17w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1992
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Norm

WEG §26 Abs2 Z3
ZPO §14 Bc

Rechtssatz

Wird ein erstgerichtlicher Sachbeschluß nicht von allen Antragsgegnern (die notwendige Streitgenossen sind; hier Antrag nach § 15 Abs 1 Z 1 WEG) angefochten, ist dennoch die Entscheidung des Rekursgerichtes allen Antragsgegnern zuzustellen; allen Antragsgegnern steht ein Rechtsmittel auch gegen die Rekursentscheidung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0035401

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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