Norm
ABGB §1295 IId4aRechtssatz
Der Pistenfahrer - welcher ja zu einer kontrollierten Fahrweise verpflichtet ist und die Abfahrt sowie die Einhaltung einer den Geländeverhältnissen angepaßten Geschwindigkeit genau zu beobachten hat -, muß mit den häufig auf Pisten vorkommenden Geländehindernissen und ungünstigen Schneeverhältnissen rechnen. Verhältnisse und Zustände, die auf Pisten durchaus nicht ungewöhnlich sind, erfordern keine Sicherungsvorkehrung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0023267Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2018