Norm
ZPO §226 IIB12Rechtssatz
Ein Begehren auf Unterlassung einer Immission - und der auf § 364 b ABGB gestützte Anspruch ist ein Sonderfall einer solchen - ist so zu fassen, daß es auf Unterlassung und nicht auf die Verwirklichung von Schutzmaßnahmen gerichtet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0037732Dokumentnummer
JJR_19920730_OGH0002_0070OB00573_9200000_003