Norm
nöJWG §28 Abs1Rechtssatz
§ 28 Abs 1 nöJWG hält die Übernahme der vollen Erziehung durch nahe Verwandte der Begründung des Pflegeverhältnisses durch die Bezirksverwaltungsbehörde gleich; der Angehörige hat bei Übernahme des Minderjährigen in die volle Erziehung deshalb auch gegen den Jugendwohlfahrtsträger dieselben Ansprüche wie jene Pflegeeltern, mit denen dieser das Pflegeverhältnis erst begründet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063265Dokumentnummer
JJR_19920825_OGH0002_0010OB00592_9200000_002