Norm
ABGB §812Rechtssatz
Die Nachlassseparation zugunsten von Noterben kann auch Liegenschaften umfassen, die dem Erben nicht vererbt, sondern auf den Todesfall geschenkt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0013085Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2013