Norm
ABGB §1091 A2Rechtssatz
Bei der Beurteilung von Bestandverträgen über Tankstellen ist auch auf deren organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Eigenheiten Bedacht zu nehmen; diese Besonderheiten müssen daher auch bei der Abwägung der Abgrenzungskriterien in flexibler Weise berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020302Dokumentnummer
JJR_19920825_OGH0002_0010OB00584_9200000_001