RS OGH 1992/8/25 1Ob32/92, 2Ob33/10g

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Veröffentlicht am 25.08.1992
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Norm

ABGB §1315 IV

Rechtssatz

Eine Analogie zum Gefährdungshaftungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Haftung des Halters (Betriebsinhabers) gesetzlich in ganz bestimmter Weise geregelt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029214

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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